Ausländerzentralregister

Wird von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhoben. Im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters werden grundsätzlich die Daten der Ausländer erfasst, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Es dient den Verwaltungsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben im ausländer- und asylrechtlichen Bereich, hat Unterstützungsfunktion als Instrument der inneren Sicherheit und wird für ausländerpolitische Planungen sowie die Ermittlung steuerungsrelevanter Größen verwendet. Die Auswertung für die Statistik erfolgt jährlich mit dem Stichtag 31.12.

Befristete Beschäftigung

Befristete Beschäftigungsverhältnisse haben eine begrenzte Laufzeit. Sie enden, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Befristet Beschäftigte haben deutliche Einkommenseinbußen gegenüber unbefristet Beschäftigten, sind mit Problemen der eingeschränkten Planbarkeit der beruflichen und privaten Situation konfrontiert.

Berufsbildungsstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Es handelt sich um eine jährliche Vollerhebung mit Auskunftspflicht mit dem Stichtag 31.12. Erfasst werden Jugendliche mit Ausbildungsvertrag, die sich in einer Ausbildung im Dualen System (betriebliche und schulische Ausbildung) befinden.

Beschäftigungsstatistik

Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird aus den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung gewonnen. Die Meldungen basieren auf den Regelungen des „Gemeinsamen Meldeverfahrens zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören u. a. auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten, behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen und Personen, die ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamtinnen und Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige.

Bevölkerungsfortschreibung

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Einwohnerzahlen aus der Bevölkerungsfortschreibung basieren auf dem beim Zensus 2011 ermittelten Bevölkerungsstand, der anhand der Bewegungsdaten (Geburten, Sterbefälle, Zu- und Fortgezogene) fortgeschrieben wird.

Bevölkerungsvorausrechnung

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Ausgangspunkt für die Bevölkerungsvorausrechnung ist die Bevölkerung zum 31. Dezember des jeweiligen Basisjahres, gegliedert nach Alter und Geschlecht. Auf Grundlage von Annahmen bezüglich der Geburtenrate, der Lebenserwartung sowie der Zu- und Fortzüge über die Landesgrenze wird dann die Vorausrechnung erstellt. Weil letztere schwer vorherzusagen sind, wird neben der Hauptvariante eine obere und untere Variante berechnet, die von unterschiedlichen hohen Wanderungssalden ausgehen.

Bezugsperson

Um die Familien-/Lebensformen statistisch auswerten und darstellen zu können, verwendet der Mikrozensus jeweils eine Person als sogenannte Bezugsperson der Familien-/Lebensform. Das ist für den Mikrozensus bei Ehepaaren der Ehemann, bei Lebensgemeinschaften die Bezugsperson des Haushalts, bei Alleinerziehenden mit Kindern der Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Die Erhebungsmerkmale dieser Person (z. B. Alter, Familienstand, Stellung im Beruf) werden dann – stellvertretend für die Familien-/Lebensform – in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson der Familien-/Lebensform ausgeschlossen.

Bezugsperson

Um die Familien-/Lebensformen statistisch auswerten und darstellen zu können, verwendet der Mikrozensus jeweils eine Person als sogenannte Bezugsperson der Familien-/Lebensform. Das ist für den Mikrozensus bei Ehepaaren der Ehemann, bei Lebensgemeinschaften die Bezugsperson des Haushalts, bei Alleinerziehenden mit Kindern der Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Die Erhebungsmerkmale dieser Person (z. B. Alter, Familienstand, Stellung im Beruf) werden dann – stellvertretend für die Familien-/Lebensform – in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson der Familien-/Lebensform ausgeschlossen.

Bildungsinländer_innen

Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sind die Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben.

Bruttolöhne und -gehälter

Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Sachleistungen, die unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.