Einbürgerungsquote
Zahl der Einbürgerungen je 100 Ausländer_innen jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung.
Zahl der Einbürgerungen je 100 Ausländer_innen jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung.
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Einbürgerungsstatistik liefert jährlich Zahlen (Stichtag: 31.12) zu den Einbürgerungen vormals ausländischer Bürger, die auf Meldungen der Einbürgerungsbehörden basieren.
Kinder mit einer (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung nach §§ 53, 54 SGB XII oder Kinder mit vorliegender oder drohender seelischer Behinderung im Sinne des SGB VIII (§ 35a) können in Kindertageseinrichtungen Eingliederungshilfen in Form intensiver Förderung erhalten.
Äquivalenzeinkommen, das sich auf das Doppelte (200 %) bzw. Dreifache (300 %) des Median des Äquivalenzeinkommens beläuft.
Analog zur Armutsgefährdungsquote stellen Einkommensreichtumsquoten die Anteile der Personen dar, deren Äquivalenzeinkommen sich auf das Doppelte (200 %) bzw. Dreifache (300 %) des Median des Äquivalenzeinkommens beläuft.
Wird vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg erhoben. Die Einschulungsuntersuchung ist in Baden-Württemberg eine Pflichtuntersuchung aller Kinder im vorletzten Kindergartenjahr. Sie dient der frühzeitigen Erkennung möglicher Entwicklungsverzögerungen. Das Durchschnittsalter der untersuchten Kinder beträgt 4 Jahre und 11 Monate.
Die Statistik zum Elterngeld wird seit dem Berichtsjahr 2007 zentral beim Statistischen Bundesamt als Vollerhebung geführt.
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik wird seit 2008 jährlich durchgeführt. Erfasst werden alle Erwerbe, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurden. Erhebungseinheit ist der Steuerpflichtige (Erwerber), für den aufgrund eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung im Berichtsjahr Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde, ab 2008 auch bestimmte Stiftungen und Vereine.
Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahre.
Anteil der erwerbsfähigen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe.
