Beschäftigungsstatistik

Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird aus den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung gewonnen. Die Meldungen basieren auf den Regelungen des „Gemeinsamen Meldeverfahrens zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören u. a. auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten, behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen und Personen, die ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamtinnen und Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige.