Bezugsperson

Um die Familien-/Lebensformen statistisch auswerten und darstellen zu können, verwendet der Mikrozensus jeweils eine Person als sogenannte Bezugsperson der Familien-/Lebensform. Das ist für den Mikrozensus bei Ehepaaren der Ehemann, bei Lebensgemeinschaften die Bezugsperson des Haushalts, bei Alleinerziehenden mit Kindern der Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Die Erhebungsmerkmale dieser Person (z. B. Alter, Familienstand, Stellung im Beruf) werden dann – stellvertretend für die Familien-/Lebensform – in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson der Familien-/Lebensform ausgeschlossen.