Ausländerzentralregister

Wird von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhoben. Im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters werden grundsätzlich die Daten der Ausländer erfasst, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Es dient den Verwaltungsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben im ausländer- und asylrechtlichen Bereich, hat Unterstützungsfunktion als Instrument der inneren Sicherheit und wird für ausländerpolitische Planungen sowie die Ermittlung steuerungsrelevanter Größen verwendet. Die Auswertung für die Statistik erfolgt jährlich mit dem Stichtag 31.12.