Geburtenrate
Die Geburtenrate (auch rohe Geburtenrate, Geburtenziffer) bezieht die Zahl der Lebendgeborenen auf 1.000 Einwohner_innen.
Die Geburtenrate (auch rohe Geburtenrate, Geburtenziffer) bezieht die Zahl der Lebendgeborenen auf 1.000 Einwohner_innen.
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Statistik der Geburten ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Sie wird jährlich erhoben und erscheint seit 1946.
Die Geburt muss von einem deutschen Standesamt beurkundet worden sein. Dabei werden neben Geburten in Deutschland auch Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland gezählt, soweit die Mutter ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Die Geburten umfassen die lebend geborenen und die tot geborenen Kinder.
Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen und wird als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Brutto-Stundenlohns der Männer angegeben.
Seit dem 1.4.2003 gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig (bzw. als Minijob), wenn das monatliche Einkommen 400 nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die Beschäftigungsdauer zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage pro Jahr nicht überschreitet (kurzfristige Beschäftigung). Zum 1.1.2013 wurde die Entgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung auf 450 angehoben, allerdings wurde bis einschließlich 2013 die Bemessungsgrenze von 400 bei der Datenerhebung des Mikrozensus beibehalten. Zudem lassen sich geringfügig Beschäftigte danach unterscheiden, ob sie in Haupt- oder Nebentätigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gehen eingeschränkte Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme einher.
Die gesamten Gesundheitsausgaben, basierend auf den Methoden der Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (GGRdL), setzen sich aus den laufenden Gesundheitsausgaben und aus den Investitionen, welche dem Ausbau und dem Erhalt der Versorgungsinfrastruktur im Gesundheitswesen dienen zusammen. Die laufenden Gesundheitsausgaben sind dabei alle Ausgaben, die in einer Region zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der Bevölkerung getätigt werden. Dabei werden nur Ausgaben für den gesundheitsbezogenen Endverbrauch erfasst. Ausgaben für Vorleistungsprodukte werden nur implizit, also in dem Maße, wie sie sich in den Preisen für die Endprodukte niederschlagen, berücksichtigt. Gesundheitsausgaben werden letztlich von den privaten Haushalten und den Arbeitgebern getragen. Erfasst werden die Gesundheitsausgaben jedoch größtenteils bei den Institutionen, die gesundheitsbezogene Waren und Dienstleistungen finanzieren. Als Ausgabenträger gelten deshalb nicht nur private Haushalte (einschließlich private Organisationen ohne Erwerbszweck) und Arbeitgeber, sondern auch die gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen sowie in dem Umfang, in dem sie Ausgaben für den gesundheitsbezogenen Endverbrauch vornehmen die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung wie auch die öffentlichen Haushalte.
Die Gesundheitsausgaben beziehen sich auf das Gesundheitswesen in der Abgrenzung nach dem „System of Health Accounts“ (SHA).
Die Gesundheitsausgabenquote ist die Relation zwischen dem Gesamtvolumen der Gesundheitsausgaben und der Wirtschaftsleistung (gemessen am Bruttoinlandsprodukt) und gibt an, in welcher Höhe die finanziellen Ressourcen eines Landes für die Gesundheit aufgewendet werden. Die Gesundheitsausgaben sind laufende Gesundheitsausgaben (d. h. exklusive Investitionen), die zum Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen in Beziehung gesetzt werden (d. h. das das nominale, nicht preisbereinigte BIP).
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) auf Bundes- und Länderebene sind sekundärstatistische Rechenwerke, in denen die im Bereich des Gesundheitswesens verfügbaren Datenquellen – wie Daten aus der amtlichen Statistik, Verwaltungsdaten, Geschäfts- und Jahresberichte – zusammengeführt werden. Es werden auf Bundesebene die Gesundheitsausgaben ermittelt und nach Ausgabenträgern, Leistungsarten und den diese Leistungen erbringenden Einrichtungen gegliedert und in sachgerechten Klassifikationen dargestellt. Auf Länderebene werden die Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern ermittelt. Damit wird in der Gesundheitsausgabenrechnung der gesamte volkswirtschaftliche Ressourcenverbrauch ermittelt, der im Laufe eines Jahres für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit aufgewendet wurde.
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen (GGR) sind Rechenwerke, die sich mit Fragestellungen der Gesundheitswirtschaft beschäftigen und gegenwärtig noch weiterentwickelt werden. Sie halten Informationen zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen, der dafür eingesetzten Ressourcen sowie zu künftigen Entwicklungstendenzen in der Gesundheitswirtschaft bereit. Die Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen geben somit Auskunft über Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Bedeutung der Gesundheitswirtschaft.
Die Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen setzen sich zusammen aus der Gesundheitsausgabenrechnung der Länder (GAR) und der Gesundheitspersonalrechnung der Länder (GPR) sowie dem Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz (WSE).
Um die Komplexität der Gesundheitswirtschaft adäquat berücksichtigen zu können, werden die Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen als Satellitensystem zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) entwickelt. Perspektivisch wird mit Hilfe von Erkenntnissen aus diesem Satellitensystem eine Qualitätsverbesserung einzelner Komponenten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen angestrebt.
Das Gesundheitspersonal wird auf Basis der Methoden der Gesundheitspersonalrechnung der Länder (GPRdL) dargestellt. Die Beschäftigtenzahl ergibt sich aus allen im Gesundheitswesen in der Abgrenzung nach SHA (System of Health Accounts der OECD) tätigen Personen, unabhängig vom ausgeübten Beruf. Da es sich dabei um Beschäftigungsverhältnisse handelt, kommt es zu Doppelzählungen, wenn eine Person zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausübt. Zu dem so definierten Gesundheitspersonal zählen Arbeitnehmer_innen, Selbstständige, ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige sowie fachfremdes Personal (z. B. Hausmeister_in, Reinigungskräfte). Nicht ausgewiesen werden ehrenamtlich Tätige. Das Gesundheitswesen in der Abgrenzung nach SHA wird dabei in verschiedene Einrichtungsarten unterteilt. Diese sind ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Verwaltung, Vorleistungs- sowie sonstige Einrichtungen. Letztere beinhalten den öffentlichen Gesundheitsschutz, Rettungsdienste sowie Beschäftigte, die einen Gesundheitsdienstberuf, ein Gesundheitshandwerk ohne Kundenkontakt oder einen sonst nicht definierten Gesundheitsfachberuf ausüben.
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Gesundheitspersonalrechnung der Länder (GPR) ermittelt die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse im Gesundheitswesen einschließlich Vorleistungseinrichtungen. Sie weist neben dem Gesundheitspersonal insgesamt auch die Anzahl der weiblichen Beschäftigten und die Anzahl der vollzeitäquivalenten Stellen im Gesundheitswesen aus.
