Gesundheitsausgaben

Die gesamten Gesundheitsausgaben, basierend auf den Methoden der Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (GGRdL), setzen sich aus den laufenden Gesundheitsausgaben und aus den Investitionen, welche dem Ausbau und dem Erhalt der Versorgungsinfrastruktur im Gesundheitswesen dienen zusammen. Die laufenden Gesundheitsausgaben sind dabei alle Ausgaben, die in einer Region zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der Bevölkerung getätigt werden. Dabei werden nur Ausgaben für den gesundheitsbezogenen Endverbrauch erfasst. Ausgaben für Vorleistungsprodukte werden nur implizit, also in dem Maße, wie sie sich in den Preisen für die Endprodukte niederschlagen, berücksichtigt. Gesundheitsausgaben werden letztlich von den privaten Haushalten und den Arbeitgebern getragen. Erfasst werden die Gesundheitsausgaben jedoch größtenteils bei den Institutionen, die gesundheitsbezogene Waren und Dienstleistungen finanzieren. Als Ausgabenträger gelten deshalb nicht nur private Haushalte (einschließlich private Organisationen ohne Erwerbszweck) und Arbeitgeber, sondern auch die gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen sowie – in dem Umfang, in dem sie Ausgaben für den gesundheitsbezogenen Endverbrauch vornehmen – die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung wie auch die öffentlichen Haushalte.
Die Gesundheitsausgaben beziehen sich auf das Gesundheitswesen in der Abgrenzung nach dem „System of Health Accounts“ (SHA).