Gesundheitspersonalrechnung der Länder

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Gesundheitspersonalrechnung der Länder (GPR) ermittelt die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse im Gesundheitswesen einschließlich Vorleistungseinrichtungen. Sie weist neben dem Gesundheitspersonal insgesamt auch die Anzahl der weiblichen Beschäftigten und die Anzahl der vollzeitäquivalenten Stellen im Gesundheitswesen aus.