Vierteljährliche Verdiensterhebung

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Vierteljährliche Verdiensterhebung wird seit 2007 durchgeführt, um zuverlässige Daten über das Niveau und die Veränderung der Bruttoverdienste von Arbeitnehmer_innen zu erhalten.
Sie ist eine repräsentative Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der die Inhaber_innen oder Leiter_innen der Betriebe befragt werden. Die Erhebung erfolgt vierteljährlich, die Berichtszeiträume sind jeweils die vier Quartale eines Jahres. Aus diesen werden Jahresdurchschnitte als gewichtetes arithmetisches Mittel berechnet.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Ob Wirtschaftswachstum, Einkommensentwicklung, Konsum- und Sparverhalten oder Investitionstätigkeit, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) liefern einen umfangreichen Überblick über die regionalwirtschaftlichen Unterschiede und Entwicklungen. Die VGR stellen dabei das umfassendste statistische Instrumentarium der Wirtschaftsbeobachtung dar.
Im Jahr 2014 wurde eine Generalrevision durchgeführt. Diese diente in erster Linie der europaweiten Einführung des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG?2010). Das ESVG?2010 basiert seinerseits auf dem weltweit gültigen neuen System of National Accounts (SNA?2008) und löste das bisherige ESVG?1995 ab. Im Zuge dieser Revision änderte sich das Basisjahr für die Berechnungen von 2005 auf 2010.

vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege findet in stationären Pflegeeinrichtungen statt. Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes
selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden. Die vollstationäre Pflege erfolgt ganztägig, entweder dauerhaft (Dauerpflege) oder kurzzeitig (Kurzzeitpflege).

Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/71.html

Vorwahlumfrage

Wird von der Forschungsgruppen Wahlen erhoben. Die Analyse des Wahlergebnisses erfolgt auf der Basis von sozialstatistischen Aggregatdaten und Umfrageergebnissen. Bevölkerungsrepräsentative Umfragen werden sowohl kurz vor der Wahl erhoben als auch am Wahltag selbst in Form einer Befragung von Wählern nach dem Verlassen des Wahllokals.

Wanderungsstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Wanderungsstatistik beruht auf den An- und Abmeldungen, die bei einem Wohnungswechsel von den Meldebehörden registriert werden. Die Daten werden monatlich erhoben und enthalten u.a. Angaben zum Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Herkunft- und Zielgebiet.

Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Ziel des WSE ist es die wirtschaftlichen Elemente der Gesundheitswirtschaft zu beschreiben, deren Wirtschaftskraft zu quantifizieren und die Voraussetzungen für Prognosen und Planungen von wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsträgern zu schaffen.
Mit Hilfe des Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatzes (WSE) der AG GGRdL ist es möglich, die Bruttowertschöpfung (BWS) sowie die Anzahl der Erwerbstätigen in der Gesundheitswirtschaft eines jeden Bundeslandes zu ermitteln. Neben dem Kernbereich Gesundheits- und Sozialwesen werden dabei weitere Wirtschaftsbereiche aus dem Dienstleistungsbereich aber auch aus dem verarbeitenden Gewerbe und dem Handel der Gesundheitswirtschaft zugeordnet.

Wohneigentumsquote

Anteil der Bezugspersonen in Privathaushalten mit selbst bewohntem Wohneigentum je 100 Bezugspersonen in Privathaushalten – jeweils am Hauptwohnsitz.

Wohnfläche pro Kopf

Die Wohnfläche pro Kopf der einzelnen Haushalte berechnet sich aus der Anzahl der Quadratmeter der Wohnung geteilt durch die Anzahl der Personen, die im betreffenden Haushalt leben.

Wohngeld

Beim Wohngeld erhalten Mieterinnen und Mieter einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss), Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung einen Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss).

Wohngeldstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Statistik erfolgt jährlich zum 31. Dezember einschließlich der bis zum 31. März des Folgejahres erfolgten rückwirkenden Bewilligungen. Ausgewählte Merkmale werden vierteljährlich erhoben. Die Wohngeldstatistik bildet die Grundlage für die Beurteilung der sozialen und finanziellen Auswirkungen des Wohngeldgesetzes sowie der Informationsbereitstellung für die Fortentwicklung des Wohngeldrechts.