Vierteljährliche Verdiensterhebung

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Vierteljährliche Verdiensterhebung wird seit 2007 durchgeführt, um zuverlässige Daten über das Niveau und die Veränderung der Bruttoverdienste von Arbeitnehmer_innen zu erhalten.
Sie ist eine repräsentative Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der die Inhaber_innen oder Leiter_innen der Betriebe befragt werden. Die Erhebung erfolgt vierteljährlich, die Berichtszeiträume sind jeweils die vier Quartale eines Jahres. Aus diesen werden Jahresdurchschnitte als gewichtetes arithmetisches Mittel berechnet.