vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege findet in stationären Pflegeeinrichtungen statt. Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes
selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden. Die vollstationäre Pflege erfolgt ganztägig, entweder dauerhaft (Dauerpflege) oder kurzzeitig (Kurzzeitpflege).

Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/71.html