Nettoäquivalenzeinkommen

EU-weit ist es üblich, Einkommen unterschiedlicher Lebensformen durch die Gewichtung entlang der neuen OECD-Skala vergleichbar zu machen (Pro-Kopf-Bedarfsgewichtung). Dafür wird auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied berechnet, das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen. Durch die Verwendung des Äquivalenzeinkommens wird die Ersparnis berücksichtigt, die ein Mehrpersonenhaushalt gegenüber einem Einpersonenhaushalt hat. Nach der üblicherweise verwendeten neuen OECD-Skala erhält die Haupteinkommensbezieherin bzw. der Haupteinkommensbezieher das Gewicht 1,0 und jede weitere Person im Haushalt im Alter von 14 Jahren und älter das Gewicht 0,5. Kinder unter 14 Jahren werden mit dem Faktor 0,3 gewichtet.