Mikrozensus

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Es handelt sich um die jährliche Befragung einer repräsentativen Mehrzweckstichprobe von 1 % der privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, die seit 1957 durchgeführt wird. „Zweck des Mikrozensus ist es, statistische Angaben in tiefer fachlicher Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die berufliche Gliederung und die Ausbildung der Erwerbsbevölkerung sowie die Wohnverhältnisse bereitzustellen“ (§ 1 II Mikrozensusgesetz 2005). Da die Teilnahme an der Befragung verpflichtend ist, kann man von einer sehr guten Datenbasis ausgehen. Die Hochrechnung erfolgte für Daten bis einschließlich 2010 anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 und für Daten ab 2011 auf Basis des Zensus 2011.
Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

Bis 2019 wurden Ergebnisse, die auf hochgerechneten Fallzahlen von unter 5.000 beruhen nicht veröffentlicht. Ergebnisse, die auf hochgerechneten Fallzahlen zwischen 5.000 und 10.000 beruhen wurden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagekraft in Klammern dargestellt. Ab 2020 dürfen Ergebnisse, die auf einer Fallzahl von unter 70 in der Befragung und von unter 5.000 hochgerechneten Fällen nicht veröffentlicht werden. Ergebnisse, die auf Fallzahlen zwischen 70 und 120 beruhen, werden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagekraft in Klammern dargestellt.

Zum Erhebungsjahr 2020 wurden viele methodische und konzeptionelle Veränderungen im Mikrozensus vorgenommen. Die Ergebnisse ab 2020 sind daher mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.

Die ab dem Erhebungsjahr 2020 umgesetzte Neugestaltung des Mikrozensus umfasste insbesondere:
– Die europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC) wird seit 2020 im Mikrozensus erhoben. Seit 2021 ist die Befragung zur Nutzung von Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT) in privaten Haushalten ebenfalls Bestandteil des Mikrozensus.
– Um das Befragungsvolumen gleichmäßiger über das Jahr zu verteilen, geben unabhängig vom realisierten Befragungsdatum die Haushalte Auskunft zu ihrer Lebenssituation in einer zuvor festgelegten Berichtswoche.
– Zum Erhebungsjahr 2020 hatten die Befragten erstmals die Möglichkeit, Ihre Angaben in einem Online-Meldesystem zu machen.
– Ab dem Erhebungsjahr 2020 werden Erst-und Endergebnisse erstellt. Damit können Ergebnisse deutlich schneller bereitgestellt werden. Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass manche Haushalte zeitverzögert nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben.

Vor dem Jahr 2020 wurden in der Auswertung der Mikrozensus-Daten Privathaushalte sowohl am Hauptwohnsitz als auch am Nebenwohnsitz berücksichtigt. Ab dem Jahr 2020 werden nur Privathaushalte am Hauptwohnsitz einbezogen, also Privathaushalte, in denen mindesten seine Person mit Hauptwohnsitz lebt.

2020 war die Erhebung durch einmalige Belastungen stark beeinträchtigt. Aufgrund der Mängel in den Daten werden Mikrozensusergebnisse für das Jahr 2020 vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg grundsätzlich nicht herausgegeben.