Statistik der schwerbehinderten Menschen

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Es handelt sich um eine Vollerhebung, die alle zwei Jahre durchzuführen ist. Erhebungsstichtag ist der 31.12. eines jeden Jahres. Die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden (Versorgungsämter, Landesversorgungsämter und die im Rahmen der Versorgungsverwaltung errichteten versorgungsärztlichen Untersuchungsstellen) liefern die Daten an die Statistischen Landesämter.