Scheidungsstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Scheidungsstatistik ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht und wird seit 1950 jährlich berichtet.. Die Angaben werden in den Geschäftsstellen der Familiengerichte aufgrund der Gerichtsakten gemacht.