nicht eheliche Lebensgemeinschaften

Eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist eine auf längere Zeit und Dauer angelegte Beziehung zwischen Mann und Frau, mit einer engen inneren Bindung zwischen den beiden Partnern, die über normale Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaften, etwa Wohngemeinschaften, hinausgeht. Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist im Vergleich zur Ehe die rechtlich weniger intensive Form des Zusammenlebens. Das Miteinander ist unverbindlicher. Der Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft ist gleichbedeutend mit der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Insofern wird deutlich, dass ein eheähnliches Zusammensein Voraussetzung ist, aber eben nicht die strengen Anforderungen wie an eine Ehe zu stellen sind.