Ausbildungsanfängerquote

Die Ausbildungsanfängerquote bezieht die Zahl der Ausbildungsanfänger – differenziert nach einzelnen Altersgruppen – auf die entsprechende Wohnbevölkerung (im gleichen Alter bzw. in der gleichen Altersgruppe). Einbezogen werden entsprechend der Berufsbildungsstatistik die Altersgruppen der 16- bis 24-Jährigen, wobei die offenen Unter- und Obergrenzen („16 Jahre und jünger“ und „24 Jahre und älter“) aus Vereinfachungsgründen in Relation zur Wohnbevölkerung im Alter von 16 bzw. 24 Jahren gesetzt werden. Die Quote berechnet sich dann als Summe der einzelnen altersspezifischen Ausbildungsanfängerquoten (Quotensumme).
Ausbildungsanfänger sind dabei Auszubildende, die zuvor keine duale Ausbildung begonnen haben. Ausbildungsanfänger haben keine Ausbildungsverkürzung, die mehr als 18 Monate beträgt und die Ausbildung beginnt im Berichtjahr (BJ) und wurde bis zum 31.12 des BJ nicht gelöst.