Personenstandsgesetz

Das Personenstandsgesetz regelt die Anzeige familenrechtlicher Umstände (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) gegenüber dem Standesamt. Seit 2018 kann das Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ auch als „divers“ oder „ohne Angaben“ eingetragen werden. Können in der amtlichen Statistik Angaben des Dritten Geschlechts aufgrund von Geheimhaltungsvorgaben nicht veröffentlicht werden, werden die Merkmalsausprägungen „divers“ und „ohne Angabe“ per Zufallsverfahren den Ausprägungen „männlich“ oder „weiblich“ zugeordnet.