Langfristiges Aufenthaltsrecht

ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland, realisiert wird dies durch drei Formen: 1.) Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger_innen, die sich seit 5 Jahren rechtsmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufhalten; 2.) Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU sowie 3.) Niederlassungserlaubnis (unbefristeter deutscher Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige)