Aufenthaltstitel

Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Nach dem Aufenthaltsgesetz gibt es sieben verschiedene Arten: die Aufenthaltserlaubnis (immer befristet, unterteilt in verschiedene Zwecke: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe), die Blaue Karte EU (befristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Akademiker), die ICT Karte (befristeter Aufenthaltstitel für unternehmensinterne Mobilität), die mobile ICT Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt, die Niederlassungserlaubnis (ebenfalls unbefristet) und das Visum.