Wohnungslosigkeit

Als wohnungslos gelten Personen, die über keine mietrechtlich abgesicherte eigene Wohnung oder über Wohneigentum verfügen. Damit umfasst Wohnungslosigkeit nicht nur Obdachlosigkeit, sondern beispielsweise auch Personen, die in Behelfsunterkünften oder vorübergehend bei Personen aus ihrem sozialen Umfeld untergekommen sind.