Strafverfolgungsstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Strafverfolgungsstatistik liefert jährlich Angaben über die Anwendung der Strafbestimmungen durch deutsche Gerichte und über die Straffälligkeit verschiedener Personengruppen. Es werden alle nach strafrechtlichen Vorschriften der Bundes- oder Landesgesetze Verurteilten erfasst. Gleichzeitig wird der Grund der Verurteilung ausgewiesen. Die Statistik basiert auf den Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden.