Sterbefallstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Statistik der Sterbefälle ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Sie wird jährlich erhoben und erscheint seit 1946.
Die Erhebungsgesamtheit umfasst alle Sterbefälle, die in Deutschland im Berichtszeitraum standesamtlich registriert werden. Sterbefälle aus dem Ausland werden berücksichtigt, wenn die verstorbene Person ihren Wohnsitz in Deutschland hatte und der Sterbefall vom zuständigen Standesamt der Wohngemeinde des Verstorbenen nachträglich beurkundet wurde.