Haushalt mit geringer Erwerbsbeteiligung

Definition bis 2019:

Haushalte, deren erwerbsfähige Haushaltsmitglieder (im Alter von 18 bis 59 Jahre) im vorhergehenden Jahr insgesamt weniger als 20 % von ihrer eigentlich möglichen Erwerbsbeteiligung erwerbstätig waren.

 

Definition seit 2020:

Ein Haushalt weist nach der EU-Definition für EU-SILC eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung auf, wenn die erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 64 Jahren im vorhergehenden Jahr weniger als 20 % von ihrer möglichen Erwerbsbeteiligung erwerbstätig waren. Zu den erwerbsfähigen Personen zählen nicht: Studierende im Alter von 18 bis 24 Jahren, Personen im Ruhestand nach Selbsteinschätzung oder Ruhegehaltsbezug sowie Personen im Alter von 60 bis 64, die inaktiv sind und in Haushalten mit Ruhegehalt als Haupteinkommen leben (siehe https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Glossar/erwerbslosenhaushalt.html?nn=641904).