Haupteinkommensbezieher des Haushalts (Mikrozensus)

Um Haushalte statistisch auswerten und darstellen zu können, ermittelt der Mikrozensus seit 2005 standardmäßig den Haupteinkommensbezieher im Haushalt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichen Nettoeinkommen im Haushalt. Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche persönliche monatliche Nettoeinkommen verfügen, entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen im Fragebogen eingetragen sind. Haupteinkommensbezieher ist dann – aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicher Nettoeinkommensklasse im Haushalt – das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer. Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht ist die Haushaltsbezugsperson (erste im Fragebogen eingetragene Person) gleichzeitig Haupteinkommensbezieher des Haushalts. Hat sich die Haushaltsbezugsperson als selbstständige/-r Landwirt/-in in der Haupttätigkeit (Vollzeit) eingestuft, wird sie ebenfalls Haupteinkommensbezieher des Haushalts. Die Erhebungsmerkmale des Haupteinkommensbeziehers des Haushalts (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Familienstand) werden stellvertretend für die gesamte Einheit „Haushalt“ – in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Haupteinkommensbezieher eines Haushalts ausgeschlossen.