Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsgesetz des Bundes/des Landes gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Es wurde 2012 zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen und besteht aus dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie Änderungen in den berufsrechtlichen Fachgesetzen, die z.B. für die Pflegeberufe gültig sind. Den Ländern obliegt für bestimmte Berufsgruppen die Zuständigkeit (z.. B. Lehrer_innen, Ingenieur_innen, Architekt_innen, soziale Berufe).

Quelle: https://www.bmbf.de/de/anerkennung-auslaendischer-berufsqualifikationen-1091.html
Landesanerkennungsgesetz BW