Leiharbeit
Leiharbeit wird auch als Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Die Leiharbeit ist gekennzeichnet durch eine Dreiecksbeziehung zwischen Beschäftigten, Entleihbetrieb und Verleiher.
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Leiharbeit wird auch als Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Die Leiharbeit ist gekennzeichnet durch eine Dreiecksbeziehung zwischen Beschäftigten, Entleihbetrieb und Verleiher.