Kinderzuschlag
Kinderzuschlag können Familien in Anspruch nehmen, wenn das Elterneinkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, nicht aber für den ihres Kindes oder ihrer Kinder ausreicht.
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Kinderzuschlag können Familien in Anspruch nehmen, wenn das Elterneinkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, nicht aber für den ihres Kindes oder ihrer Kinder ausreicht.