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inklusiv beschulte Schüler_innen

Seit der Änderung des Schulgesetzes 2015 stellt die Schulverwaltung für Schüler_innen, die ein sonderpädagogisches Bildungsangebot benötigen, nicht mehr die Pflicht zum Besuch eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (zuvor: Sonderschulen) fest. Inklusiv Beschulte sind Schüler_innen mit einem vom staatlichen Schulamt festgestellten Förderbedarf, die in einer Regelschule gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung unterrichtet werden.