geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Einkommen 450 (ehemals 400 ) nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die Beschäftigungsdauer zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage pro Jahr nicht überschreitet.(kurzfristige Beschäftigung).
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