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Erwerbslose

Als Erwerbslose gelten nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept) Personen im Alter von 15 bis unter 75 Jahren, wenn sie in der Berichtswoche weniger als eine Stunde in der Woche beschäftigt waren, nicht selbstständig waren, in den vergangenen vier Wochen aktiv eine Erwerbstätigkeit gesucht haben und verfügbar sind, d. h. innerhalb von zwei Wochen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Eine Registrierung bei der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Arbeitslos gemeldete Personen, die vorübergehend geringfügig tätig sind, zählen nach dem ILO-Konzept zu den Erwerbstätigen.